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Warnschild auf einer Straße, Unfall, Verkehrsunfall
Achtung Punktereform, Verkehrsanwälte, Verkehrsrecht
Verkehrsunfall, Weichgezeichneter Stau

Verkehrsrecht

Unfall | Schadensersatz | Schmerzensgeld 

Wir melden für Sie zeitnah die Reparaturkosten bei der Haftpflichtversicherung an oder machen den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges als Schadensersatzleistung geltend, damit Ihnen aus dem Unfallereignis keine Nachteile entstehen. Daneben beziffern wir für Sie unter anderem das Schmerzensgeld und die weiteren Schadensersatzpositionen wie Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Kosten der Haushaltshilfe etc. Wir ergreifen verjährungshemmende Maßnahmen damit Sie gegen Spätfolgen des Unfalls abgesichert sind.

Bußgeld | Fahrverbot | Punkte

Wir verteidigen Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren wenn gegen Sie ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld ausgesprochen worden ist und Ihnen ein Fahrverbot, die Eintragung von Punkten droht oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist. So beispielsweise bei dem Überfahren einer roten Ampel, dem Überschreiten der zulässigen Alkohol-Promillegrenze, Abstandsverstößen, Telefonieren mit dem Handy am Steuer, Konsum von Cannabis (THC) oder anderen Drogen vor Fahrantritt. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens oder die Abmilderung der Sanktionen durch Herabsetzung der Bußgeldsumme oder Tilgung der Punkte bzw. Erreichen des Eintritts der Verfolgungsverjährung.

Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag | Schadensersatz | Leasing

Wir prüfen die Sach- und Rechtsalge beim Autokauf. Nehmen die Vertragsbedingungen unter die Lupe und sind bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages, der Minderung des Kaufpreises oder der Strafanzeige bei einem manipulierten Tacho-/Kilometerstand behilflich. Verschwiegene Unfallschäden sind keine Seltenheit. Wir helfen Ihnen hierbei Geld und Nerven zu sparen.

Alkohol | Drogen | Fahrerflucht | Führerschein | Fahrerlaubnisentzug | Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Bei Alkohol oder Drogen (Cannabis -THC, Ecstasy, Heroin, Kokain, Morphin) am Steuer kennen Polizei und Versicherungen kein Pardon. Ebenso wenig beim Thema Unfallflucht/Fahrerflucht bzw. dem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wie es im Juristendeutsch heißt. Wer nicht genug aufpasst riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein sondern auch seinen Versicherungsschutz in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Nicht immer wird der Vorwurf aber zu Recht erhoben. Hier helfen wir bei der Verteidigung gegen den jeweiligen Tatvorwurf und beim Erhalt der Fahrerlaubnis und des Versicherungsschutzes sowie der Abwehr von Regressansprüchen. Soweit die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen worden ist stehen wir bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Kooperation mit einem Verkehrspsychologen zu Seite. In der Regel sind bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Abstinenznachweise und eine gezielte Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ein absolutes Muss.

Polizei | Anklage | Geldstrafe | Haft

Wir verteidigen Sie im Strafverfahren wenn gegen Sie ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt worden ist und Ihnen eine Geld- oder Haftstrafe drohen, verbunden mit einer Eintragung in das Führungszeugnis.

Raub, Diebstahl, Hehlerei, Schwarzfahren, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Betrug und Sachbeschädigung etc. sind ernstzunehmende Vorwürfe. Nicht selten gelingt es, den Sachverhalt aufzuklären und eine Einstellung des Verfahrens notfalls gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen. Daneben kann durch Wiedergutmachung des Schadens die Folgen eines Strafverfahrens erheblich abgemildert werden.

Nebenklage | Adhäsionsverfahren | Schadensersatz

Als Opfer einer Straftat können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld auch im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren zügig durchgesetzt werden. Dies erspart dem Opfer einer Straftat eine weitere nervenaufreibende Auseinandersetzung und Geld. Der Geschädigte kommt so schneller zu seinem Recht.

Verkehrsunfall, was tun? Als Fachanwalt rate ich Ihnen:

Was ist am Unfallort zu beachten?

1. Sichern Sie die Unfallstelle und verändern Sie zunächst die Stellung der beteiligten
Fahrzeuge nicht.

2. Leisten Sie ggf. Erste Hilfe.

3. Informieren Sie sobald wie möglich die Polizei (Rufnummer: 110).

Außer bei Bagatellschäden sollte grundsätzlich die Polizei informiert und mit der Unfallaufnahme beauftragt werden. Bei der Meldung des Verkehrsunfalls denken Sie

bitte an die berühmten 5 "W"`s :

Wo war der Verkehrsunfall?
Was ist geschehen?
Wieviel Verletzte gibt es?
Wie ist Ihr Name?
Warten auf evtl. Rückfragen der Leitstelle.

Wichtig! Beachten Sie, dass Sie gegenüber der Polizei nicht verpflichtet sind,Angaben zum Unfallhergang zu machen. Sie haben grundsätzlich das Recht, dieAussage zu verweigern, dies darf auchnicht gegen Sie verwendet werden,wahrheitsgemäße Angaben oder aber auch falsche Angaben zum Unfallhergangkönnen für Sie nachteilig sein. Wahren Sie Ihre Rechte unstimmenSie evtl.Angaben zum Unfallhergang zuvor mit dem Anwalt Ihres Vertrauens ab.

4. Sichern Sie möglichst schnell Beweismittel.

Hier gilt das Sprichwort: " Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

Auch wenn der Unfallgegner ggf. Ihnen gegenüber den Unfall bedauert und seine   Schuld einräumt, verzichten Sie nicht auf die Möglichkeit Beweise zu sichern. Häufig   kommt es vor, dass nach dem ersten Schock der den Unfall verursachende Gegner   "zur Besinnung kommt" und meint, die Schuld bei anderen suchen zu müssen.   Deshalb sollten Sie frühzeitig Name und Anschrift von Zeugen notieren (spätere   Ermittlungen führen meist nicht zum Erfolg). Machen Sie Fotos (Handy) von der   Kollisionsendstellung der Fahrzeuge, den Schäden an den Fahrzeugen und möglichst   auch Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle oder den Fahrzeugkennzeichen von etwaigen Zeugen, um diese später noch ermitteln zu können.

5. Notieren Sie die Personalien der Unfallbeteiligten und die jeweiligen Kennzeichen.Was sollten Sie auf keinen Fall tun? Unterschreiben Sie am Unfallort nichts (weder ein Schuldanerkenntnis nochirgendwelche Vollmachten oder Abtretungserklärungen, die Ihnen gereicht werdenVertrauen Sie nicht auf die Zusagen "schneller und unkomplizierter Schadensregulierung" und informieren Sie insbesondere nicht sofort die gegnerischeVersicherung von dem Verkehrsunfall. Auch mit der Information der eigenenVersicherung können Sie grundsätzlich einige Tage abwarten, regelmäßig haben Siemindestens 1 Woche Zeit, um die Versicherung über den Verkehrsunfall in Kenntniszu setzen. Ihr beschädigtes Fahrzeug können Sie grundsätzlich in die WerkstattIhres Vertrauens verbringen lassen, unterschreiben Sie jedoch auch dort nicht sofortirgendwelche Abtretungserklärungen, Vollmachten, Reparaturaufträge oderReparaturkostenübernahmeerklärungen. Sie würden bares Geld verschenken!Informieren Sie sich rechtzeitig und möglichst am Tag des Unfalls oder am Tagdanach über Ihre Rechte

Warum sollen Sie einen Anwalt beauftragen?

1. Der Rechtsanwalt sorgt für "Waffengleichheit".

Sowohl bei der gegnerischen als auch bei der eigenen Versicherung sind "Profis"
beschäftigt, die den Verkehrsunfall mit der generellen Zielrichtung abwickeln:
Schadensersatzzahlungen gänzlich zu vermeiden oder aber zu minimieren. Der fachlich qualifizierte Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Gefängnis, Haftstrafe absitzen

2. Die Beauftragung des Rechtsanwalts bringt für Sie finanzielle Vorteile. Der Anwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass Sie nichts verschenken. Er kennt die Zusammenhänge und Fallstricke der Verkehrsunfallschadenregulierung. Der Anwalt vermittelt Ihnen einen freien und unabhängigen Gutachter, der den Sachschaden an Ihrem Fahrzeug zuverlässig und in Ihrem Interesse schätzt. Der von dem gegnerischen Versicherer hingegen beauftragte Sachverständige wird regelmäßig nach den Vorgaben des Versicherers und in dessen Interesse den Schaden so gering wie möglich festsetzen. Regelmäßig bleiben dabei Schadenspositionen wie: Wertminderung, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten pp. unberücksichtigt.

3. Der Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) ist in der Regel für Sie sofort verfügbar.Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, dass gerade bei Verkehrsunfallsachen die Beteiligten dringenden schnellen Rat benötigen. In der Regel erhalten Sie daher bei uns kurzfristig einen Besprechungstermin spätestens innerhalb von 2 Tagen.

Was kostet Sie die Einschaltung des Rechtsanwaltes?

Lassen Sie sich von evtl. Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht abschrecken. Sprechen Sie die Kostenfrage bei dem von Ihnen kontaktierten Anwalt an.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung! abgeschlossen haben, wird die Versicherung in der Regel die Kosten der ersten anwaltlichen Beratung auch dann erstatten, wenn Sie den Verkehrsunfall selbst verschuldet haben sollten. Ist gegen Sie wegen des Verkehrsunfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der notwendigen Verteidigung.
Wenn der Verkehrsunfall von Ihnen nicht verschuldet worden ist und die für Sie geltend zu machenden Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, ist der Unfallgegner bzw. seine Kfz.-Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, Ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Es ist nicht etwa notwendig, dass Sie zuvor selbst den Versicherer kontaktieren und Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen. Sie haben von Anfang an Anspruch darauf, Hilfe eines Anwaltes hinzuzuziehen (Stichwort "Waffengleichheit" s.o.).

Noch ein kleiner Hinweis zum Schluß:

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen auch bei
sonstigen Verkehrssachen (Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren). Auch hier gilt, dass Sie möglichst frühzeitig den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen und auf keinen Fall eigene Angaben zur Sache machen, auch dann nicht, wenn Ihnen irgendwelche "Vergünstigungen" in Aussicht gestellt werden. Wenn Sie "geblitzt" worden sind und freundliche Post vom der Bußgeldstelle oder der Polizei erhalten, antworten Sie nicht selbst, sondern leiten Sie auch diese Post sofort an den Anwalt Ihres Vertrauens weiter. Wichtig bei derartigen Verfahren ist der vorherige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Bei Fragen rufen Sie mich einfach an!
Christian Fischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht

Strafrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Betätigungsfeld die Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, (Kündigungsschutzklage) und auch die Lohnklage.

Für Arbeitnehmer wirkt eine Kündigung oft wie ein Schlag in die Magengrube. Plötzlich kommt alles zusammen: Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit wegen der Ankündigung von Sperrzeiten, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung und ein Hausverbot für die Betrieb ausgesprochen wird um den Arbeitnehmer fernzuhalten oder das Angebot des Arbeitgebers kommt, den Arbeitsvertrag gegen die Zahlung einer Abfindung aufzuheben.

Häufig tritt noch hinzu, dass nach einer Kündigung ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht mehr geleistet werden, mit angeblichen Schadensersatz- oder Vertragsstrafen- Ansprüchen aufgerechnet werden soll, oder das Zeugnis nicht erteilt wird.

In diesen Situationen können wir helfen. 

Unser Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung aus einer Hand sicherzustellen.

Mit Rat und Tat steht Ihnen zu diesem Rechtsgebiet Herr Rechtsanwalt Christian Fischer zur Verfügung

1. Die Kündigung

Beiden Parteien haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu kündigen. Wir betreuen sowohl Arbeitgeber, die eine Kündigung erwägen, als auch Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung konfrontiert sind oder selbst zu kündigen beabsichtigen.

Kündigungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Eine ordentliche Kündigung kann entweder mit der Person des Arbeitnehmers begründet werden (zum Beispiel, wenn dieser wiederholt seine Arbeit sehr schlecht verrichtet hat) oder der Grund liegt in betrieblichen Umständen, wobei der Arbeitgeber in diesen Fällen eine besondere Prüfung vollziehen muss (sog. Sozialauswahl). Bei dieser Prüfung muss der Arbeitgeber die sozialen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigen – so zum Beispiel, ob der Arbeitnehmer Kinder hat und wenn ja, wie viele; ob er verheiratet ist; dessen Alter, Betriebszugehörigkeit, usw. Erst nach einer Gesamtabwägung, bei der das betriebliche Interesse überwiegt, ist eine Kündigung fehlerfrei. Aus welchem Grund auch immer die Kündigung erfolgt, stets muss sie schriftlich erfolgt sein, wobei eine E-Mail dafür nicht ausreicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur in besonders engen Grenzen. Letztlich muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten. Ein solcher Fall ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb einen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Untreue (§ 266 StGB) oder sonstige Straftaten begeht. Aber: Die Praxis zeigt sich, das von diesem Recht häufig fehlerhaft Gebrauch gemacht wird.

Wenn Sie also Gewissheit über die Wirksamkeit der Kündigung haben wollen, sind Sie mit uns gut beraten.

Schutzmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Deutschland ist verhältnismäßig umfassend: Hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten und ist überzeugt, dass diese fehlerhaft ist, weil er glaubt, entweder seine Vertragspflichten erfüllt zu haben oder dass die Sozialauswahl zu einem falschen Ergebnis gekommen sei, dann muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Klage einreichen (sogenannte Kündigungsschutzklage). Tut er dies nicht, ist die Kündigung trotz etwaiger Fehlerhaftigkeit wirksam. Diese Regelung bezweckt Rechtssicherheit zugunsten des Arbeitgebers, dem eine längere Wartezeit von Gesetzes wegen nicht zugemutet werden soll.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann jederzeit grundlos kündigen, muss dabei aber jeweils die vereinbarte Kündigungsfrist berücksichtigen. Diese ist aus seinem Arbeitsvertrag ersichtlich. Oft beträgt sie in der Probezeit zwei Wochen und danach vier Wochen oder einen Monat. Es kann sich aber auch aus dem Vertrag eine andere Kündigungsfrist ergeben.

2. Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag nimmt im Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle ein. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer konkretisiert er die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

Zuweilen ist ein Arbeitsvertrag allerdings nicht leicht zu verstehen. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitsvertrag umfassend regeln wollen. Diese Absicht ist vollkommen verständlich und oft richtig, doch unsere Erfahrung in Bochum zeigt, dass so manche Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Um einen drohenden Rechtsstreit zu vermeiden, empfehlen wir bei derartigen Vorhaben stets eine anwaltliche Beratung. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, wird es zunehmend schwieriger daran etwas zu ändern. Daher ist die Beratung durch einen Arbeitsrechtler vor Vertragsschluss zu empfehlen. Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags. Auch wenn Sie sich als Arbeitnehmer unsicher ob der Wirksamkeit einer bestimmten Klausel sind oder wenn Sie befürchten, die Tragweite einer Regelung nicht zu verstehen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

3. Die Abfindung

Grundsätzlich sieht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Abfindung vor. Das Gesetz ist vielmehr darauf ausgerichtet, das Arbeitsverhältnis fortbestehen zu lassen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung möglicherweise weiterbeschäftigt werden muss. In einem solchen Interessenkonflikt kommt es häufig zwischen den Parteien zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung anerkennt und der Arbeitgeber ihm dafür eine Abfindung zahlt (sog. Abfindungsvergleich).

Anders ist der Fall gelagert, wenn sich die Parteien schnell einvernehmlich trennen wollen. Im Arbeitsrecht müssen für eine Kündigung jedoch deren Voraussetzungen erfüllt sein bzw. der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist beachten. Um diese Voraussetzungen zu umgehen, können die Parteien einen Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag genannt – schließen. Hier sind Vereinbarungen über eine Abfindung zulässig. Allerdings führt der Aufhebungsvertrag zu einem Problem, nämlich einer Sperrzeit für den Arbeitnehmer. In dieser Zeit (12 Wochen) steht ihm kein Geld aus der Arbeitslosenversicherung zu und eine neue Arbeit darf er erst nach Ende der Sperrzeit beginnen. Diese wird nur dann nicht angeordnet, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrags hatte. Ein solcher liegt zum Beispiel darin, einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung entgehen zu wollen.

Eine andere Ausprägung der Abfindung im Arbeitsrecht besteht darin, dass der Arbeitgeber aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt, er dem Arbeitnehmer aber in der schriftlichen Kündigung anzeigt, dass er eine Abfindung bekommt, wenn er die Klagefrist von drei Wochen verstreichen lässt. Deren Höhe ist hierbei gesetzlich geregelt und beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Bei diesem Fall der Abfindung ist ein relativ großer Handlungsspielraum gegeben: Zum einen kann der Arbeitnehmer natürlich direkt die Abfindung annehmen. Zum anderen kann er aber auch gegen die Kündigung klagen und darauf pochen, den Arbeitsplatz zu behalten oder später sogar möglicherweise im Wege eines Abfindungsvergleichs eine höhere Abfindung zu erhalten.

Hatte der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage Erfolg und ist ihm das Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht mehr zuzumuten, kann er bei Gericht einen Antrag mit dem Ziel stellen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen (Auflösungsantrag). Gibt das Gericht dem Antrag statt, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst und zudem verurteilt es den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Diesen Antrag kann ebenso der Arbeitgeber stellen.

4. Nichtzahlung von Lohn und Gehalt

Zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe, gerät er in Verzug. In diesem Falle steht es dem Arbeitnehmer zu, Verzugszinsen geltend zu machen und eine Verzugsschadensersatzpauschale von 40,00 € zu beanspruchen (§ 288 Abs. 5 Satz 1 BGB). Dauert die Nichtzahlung mehrere Monate an, so kann der Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegen (sog. Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung). Trotzdem bleibt sein Zahlungsanspruch weiterhin bestehen. Erstrebt der Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung, muss er seinen Arbeitgeber zunächst abmahnen. Zahlt dieser kein Entgelt für mindestens zwei Monate, ist der Arbeitnehmer dann zur fristlosen Kündigung berechtigt. Sofern dadurch Kosten entstehen kann er diese als Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen.

Es ist außerdem möglich, Arbeitslosengeld für die Zeit zu erhalten, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlt. Natürlich müssen der Arbeitsagentur dafür Nachweise (z.B. Kontoauszüge, Lohanrechnungen aus der Vergangenheit, usw.) erbracht werden.
Wichtig ist außerdem, dass frühzeitig geprüft wird, ob 
Ausschlussfristen bestehen. Eine solche Frist besagt, dass nach ihrem Ablauf der Arbeitnehmer den nicht gezahlten Lohn nicht mehr einklagen kann – regelmäßig beträgt diese Frist 6 Monate.

Manchmal fragt der Arbeitgeber auch an, ob der Arbeitnehmer mit einer zumindest kurzfristigen Lohnkürzung einverstanden ist, damit eine mögliche Insolvenz abgewendet werden kann. Ob dies im Einzelfall anzuraten ist, sollte umfassend geprüft werden.

Familienrecht

Familienrecht

Scheidung | Trennung | Unterhalt | Sorgerecht und Umgangsrecht

Wir denken, dass man das Familienrecht zu Recht als ein besonders sensibles Gebiet unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte in Bochum bezeichnen darf. Das Familienrecht umfasst die Themen Eherecht und Scheidung, Unterhalt und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Abstammung und Adoption, sowie das Recht der Familie.

Jedes Thema des Familienrechts ist durch individuelle Einzelfälle und Besonderheiten so komplex, dass eine Beratung mit möglicherweise nachfolgender anwaltlicher Beratung in Streitfällen oft unumgänglich ist.

Uneinigkeiten und Streitigkeiten sind im familiären Bezug hochemotional besetzt, so dass eine Einigkeit oftmals nicht mehr alleine gefunden werden kann. Sind Kinder beteiligt, zum Beispiel, wenn es um das Thema Scheidung geht, sind besondere Fachkenntnis und Fingerspitzengefühl ganz besonders gefordert. Veränderungen der Lebensumstände können häufig nicht komplex erfasst werden. Zudem ist die Lebenssituation so belastend, dass es den Betroffenen schwer fällt rational zu denken und handeln zu können.

Als Fachanwältin für Familienrecht in Bochum möchte ich mehr für Sie sein, als Ihre Rechtsvertretung. Lösungen suchen und Perspektiven schaffen, auch das verstehen wir unter unserem Beruf als Fachanwältin für Familienrecht in Bochum. In unserer Anwaltskanzlei sind Sie kein „Fall“. Jedes Anliegen, das vertrauensvoll an uns herangetragen wird, wird von uns individuell und feinfühlig behandelt.

Abstammung | Adoption

Neben Scheidungen sind auch die Themen Abstammung und Adoption ein wichtiger und wesentlicher Teilbereich des Familienrechts. Von wem stamme ich ab und wer sind meine Mutter oder mein Vater? Welches Recht habe ich zu erfahren wer meine Eltern sind und welche Unterhaltspflichten ergeben sich vielleicht für Mutter oder Vater? Auch im Erbrecht ist die Abstammung entscheidend für die Bestimmung der Erbfolge. Wichtige und essentielle Fragen, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen klären und wenn notwendig, auch rechtlich durchsetzen.

Die Adoption in Familien wird unterteilt in die Voraussetzungen einer Adoption und die Rechtsfolgen einer Adoption. Wenn Sie Interesse an weiterführenden und rechtlich korrekten Informationen zum Thema Adoption haben, vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch in unserer Anwaltskanzlei. In Zeiten steigender Scheidungszahlen ist das Adoptionsrecht auch im Zusammenhang mit einer Trennung/Scheidung interessant. Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich das Kind meiner Partnerin adoptiert habe? Komplexe Gesetze und individuelle Urteile erfordern ein hohes Maß an Sachkenntnis. Verlassen Sie sich in familienrechtlichen Angelegenheiten auf erfahrene Anwälte des Familienrechts in Berlin. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Bezug auf das Recht der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaft.

Asylrecht

Migrationsrecht

Ausländerrecht | Asylrecht | Einbürgerung | Familienzusammenführung

Mietrecht

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Justizzentrum Bochum

Zivilrecht

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